Nutzungsregeln


Die App-Gutscheine sind dauerhaft gültig. Folgende Regeln sind für einen reibungslosen Umgang mit den Gutschein-Angeboten zu berücksichtigen:

 

  1. Der Gutschein muss seitens des Nutzers stets in Kombination mit der Ausweiskarte bei Bestellung der Speise bzw. Inanspruchnahme des Angebots vorgelegt werden. Sollte diese nicht dabei sein, kann der Gutschein-Anbieter die Einlösung verweigern.
  2. Sämtliche 2:1 Angebote sowie Gutschein-Angebote in Restaurants gelten nur in Kombination mit dem Kauf eines Getränks pro Gutschein-Nutzer.
  3. Für alle 2 : 1-Gutschein-Angebote gilt: Das jeweils wertgleiche oder günstigere Verzehr- produkt geht aufs Haus.
  4. Eine Barauszahlung des Gutschein-Angebots ist nicht möglich.
  1. Die Gutschein-Angebote sind weder miteinander noch in Kombination mit anderen Gutscheinen, Rabatten oder Mittagsangeboten seitens des Gutschein-Anbieters gültig.
  2. Die Gutscheine haben sowohl an bundesweiten wie auch bundeslandspezifischen Feiertagen keine Gültigkeit. Ebenso wenig in den Betriebsferien und an Ruhetagen des Gutschein-Anbieters sowie bei Sonderveranstaltungen und geschlossenen Gesellschaften. Die Gültigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die aktuellen Öffnungszeiten des Gutschein- Anbieters, die vom Gutschein-Nutzer in Erfahrung zu bringen sind.
  3. Der Gutschein-Anbieter verp ichtet sich, dem Gutschein-Nutzer sowohl in Qualität und Quantität der Speise als auch im Service keine Schlechterstellung gegenüber regulären Lokalbesuchern widerfahren zu lassen.
  4. Für Take-away-Speisen haben die Gutscheine (mit Ausnahme von Schnellrestaurants) keine Gültigkeit.

Ein Bisschen Bremen ist Herausgeber dieses Gutscheinmagazins. Die in den Gutschein-Angeboten getätigten Angaben basieren auf Informationen der Gutschein-Partner. Für evtl. im Rahmen der Gutschein-Nutzung auftretende Mängel oder Abweichungen vom festgeschrie- benen Gutschein-Angebot übernimmt der Herausgeber weder Haftung noch Gewähr.